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ElektroG
Erstmals im Jahr 2011 haben wir uns als Erstbehandlungsanlage nach ElektroG zertifizieren lassen. Unser Zertifikat gilt für die Sammelgruppe 1 Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte gem. § 9Abs.4 Satz1 Nr. 1 ElektroG.
Hier einige Beispiele für
Haushaltsgroßgeräte
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Herde und Backöfen
- Elektrische Heizplatten
- Mikrowellengeräte
- elektrische Heizgeräte
- elektrische Heizkörper
Automatische Ausgabegeräte
- Heißgetränkeautomaten
- Automaten für feste Produkte
- jegliche Geräte zur automatischen Ausgabe von Produkten
- Geldautomaten
Eindrücke
Anlieferungen in Zeiten von Corona
Wir bitten Sie die allgemein gültigen Vorschriften einzuhalten, insbesondere
– Abstand zu unserem Personal und anderen Kunden zu halten
– einen Mund-Nase-Schutz zu tragen
– möglichst alleine zu kommen
– den Aufenthalt so kurz als möglich zu gestalten indem sie zu Hause gut vorsortieren
… und größere Mengen zusammen kommen lassen